Datenschutzerklärung
Datenschutz
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Vergabe und Erbringung aller Arten von Dienstleistungen, die die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH mit ihren Kunden vereinbart, und dies wird in den verschiedenen Dokumenten oder Anhängen angegeben, die mit den besonderen Bedingungen für jeden Vertrag oder jede Dienstleistung unterzeichnet werden.
Die folgende Adresse gilt als Anschrift des Unternehmens für jegliche Art von Kommunikation:
Igler Altmetall und Containerdient GmbH.
Domizil Im Alber 20 D-73084 Salach
Tel.: +49 7162 56 66
E-Mail: info@igler-altmetall.de
Webseite: https://www.igler-altmetall.de/
1. Schutz der Personenbezogenen daten
Die vorliegenden Klauseln legen die Bedingungen fest, die es Igler Altmetall und Containerdienst GmbH ermöglichen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich aus der Ausführung des Vertrags oder der Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistung ergeben.
Igler Altmetall und Containerdienst GmbH verarbeitet personenbezogene Daten, für die der Kunde verantwortlich ist, in dem Maße, in dem die Ausführung des Vertrags oder die Erbringung der Dienstleistung dies erforderlich macht, wobei Igler Altmetall und Containerdienst GmbH als Datenverarbeiter gilt.
Diese allgemeinen Bedingungen, die in den besonderen Bedingungen erwähnt und vom Kunden akzeptiert werden, werden festgelegt, um die Bestimmungen von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfüllen, die die Pflichten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und des Datenverarbeiters abgrenzen.
Die durchgeführte Verarbeitung besteht aus der im Vertrag oder im vom Kunden angenommenen Angebot beschriebenen Dienstleistung.
Der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher ermächtigt Igler Altmetall und Containerdienst GmbH, die darin enthaltenen personenbezogenen Daten in seinem eigenen Namen zu verarbeiten, soweit dies für die Erbringung der angegebenen Dienstleistung erforderlich ist.
Igler Altmetall und Containerdienst GmbH darf die angegebenen Daten verarbeiten, indem sie die Entscheidungen trifft, die für die angemessene Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
1.1. Identifizierung der Betreffenden Informationen
Für die Ausführung der Dienstleistungen, die sich aus der Erfüllung des Gegenstandes dieses Auftrages ergeben, hat der für die Verarbeitung verantwortliche Kunde Igler Altmetall und Containerdienst GmbH, dem Datenverarbeiter, die in den besonderen Bedingungen oder im angenommenen Angebot beschriebenen Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass diese Beschreibung erschöpfend ist oder andere damit zusammenhängende Dokumente ausschließt.
1.2. Pflichten des Kunden als Datenverantwortlicher
Zusätzlich zu den in den Datenschutzbestimmungen festgelegten Pflichten obliegen dem Kunden als Inhaber der Datenverarbeitung mindestens die folgenden Pflichten:
Dem Datenverarbeiter Zugang zu den Daten zu gewähren, die Teil seiner Verarbeitung sind, oder sie dem Datenverarbeiter so zu übergeben, wie es für die korrekte Erbringung der Dienstleistung angemessen ist. Die betroffenen Personen, deren Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften verarbeitet werden, zu informieren und ihre ausdrückliche Zustimmung rechtmäßig eingeholt zu haben oder legitime und anerkennenswerte Gründe dafür zu haben. Die Rechtsgrundlage, die die Verarbeitung legitimiert, muss vorhanden sein. Über einfache Mechanismen verfügen, mit denen betroffene Personen ihre Rechte ausüben können. Über Risikobewertungen, ein Register der Verarbeitungen und Folgenabschätzungen verfüg
1.3. Verflichtungen des Igler Altmetall und Containerdient GmbH als Datenverarbeiter
Igler Altmetall und Containerdienst GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen der europäischen und deutschen Datenschutzvorschriften einzuhalten und ist dazu verpflichtet:
1.3.1 Anweisungen zur Verwendung und Weitergabe von Daten
Igler Altmetall und Containerdient GmbH wird die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind oder die es für seine Einbeziehung erhebt, nur für den Zweck dieses Auftrags verwenden. In keinem Fall darf es die Daten für eigene Zwecke verwenden.
Es wird die Daten gemäß den Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeiten. Sollte Igler Altmetall und Containerdient GmbH. der Ansicht sein, dass eine der Anweisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679D, die LOPDGDD oder andere Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, wird es den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich informieren.
Igler Altmetall und Containerdient GmbH verpflichtet sich, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Daten nicht zu kopieren oder zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist für die Verarbeitung zu den im Vertrag vorgesehenen Zwecken oder für die Zwecke des Unternehmens erforderlich.
Igler Altmetall und Containerdient GmbH gibt die Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen vor oder es handelt sich um gesetzlich vorgesehene Fälle. Die Weitergabe an unterbeauftragte Dritte ist in einem anderen Abschnitt dieses Dokuments geregelt.
Igler Altmetall und Containerdient GmbH wahrt die Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen unbestimmten Zeitraum. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
1.4. Pflichten der Igler Altmetall und Containerdient GmbH. als Auftragsverarbeiter
Die Igler Altmetall und Containerdient GmbH. verpflichtet sich, die Bestimmungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts einzuhalten und ist dazu verpflichtet:
1.4.1 Anweisungen zur Verwendung und Weitergabe von Daten
1.4.2 Sicherheitsmaßnahmen
Igler Altmetall und Containerdienst GmbH hat geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Integrität der Daten, auf die sie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Zugriff hat, zu gewährleisten und deren Veränderung, Verlust oder unbefugten Zugriff zu vermeiden. Ebenso gewährleisten die getroffenen Maßnahmen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen sowie die ständige Ausfallsicherheit der Verarbeitungssysteme im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls. Folgende Maßnahmen werden fortlaufend ergriffen.
1.4.2.1 Medien. Es gibt ein aktuelles Verzeichnis der Speichermedien, falls dies für die Art der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist, und der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters, die Zugang zu diesen Medien haben. Wenn Datenträger zwischen den Einrichtungen des Verantwortlichen und des Verantwortlichen oder umgekehrt übertragen werden sollen, werden Systeme zur sensiblen Kennzeichnung, zur Verschlüsselung, zur Kodierung oder zum Passwortschutz verwendet, wobei beim Transport aller Arten von Datenträgern Mechanismen eingesetzt werden, die verhindern, dass Unbefugte sie öffnen, darauf zugreifen oder sie manipulieren können.
1.4.2.2 Vorfälle. Jeder Vorfall, der personenbezogene Daten betrifft, ist dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unverzüglich zu melden.
1.4.2.3 Sicherungskopien. Wenn die vertraglich vereinbarte Dienstleistung die Speicherung der Daten in den Systemen der igler Altmetall und Containerdient GmbH beinhaltet, muss es ein standardisiertes Verfahren geben, das sicherstellt, dass Sicherungskopien erstellt werden, sowie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität der Sicherungskopien.
1.4.2.4. igler Altmetall und Containerdient GmbH verfügt über ein System, das die Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend verifiziert, evaluiert und überprüft.
1.4.3 Mitarbeiter
Die Zahl der bei der Igler Altmetall und Containerdient GmbH beschäftigten Personen, die personenbezogene Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten, ist begrenzt und bekannt. Es gibt eine aktualisierte Liste der Mitarbeiter, die Zugang haben, wobei es sich immer um diejenigen handelt, die für die Erfüllung des Vertragszwecks unerlässlich sind.
Alle Mitarbeiter der Igler Altmetall und Containerdient GmbH werden regelmäßig in Fragen des Datenschutzes geschult, kennen die geltenden Vorschriften, ihre diesbezüglichen Pflichten und die Folgen einer Nichteinhaltung der Gesetze.
1.4.4 Aufzeichnung von Verarbeitungstätigkeiten
Die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH führt ein schriftliches Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt werden, das Folgendes enthält:
Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters und jedes für die Verarbeitung Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist, sowie gegebenenfalls des Vertreters des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und des Datenschutzbeauftragten.
1.5. Übermittlung an andere Datenverarbeiter
Die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH kann gemäß den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Daten an andere Auftragsverarbeiter desselben Verantwortlichen weitergeben. In diesem Fall benennt der für die Verarbeitung Verantwortliche im Voraus schriftlich die Stelle, an die die Daten weitergegeben werden sollen, die weiterzugebenden Daten und die für die Weitergabe anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.
Ist die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH nach geltendem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten verpflichtet, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, unterrichtet sie den für die Verarbeitung Verantwortlichen vorab über diese rechtliche Verpflichtung, es sei denn, das betreffende Recht verbietet dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
1.6. Rechte der betroffenen Personen
Die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH verpflichtet sich, den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Ausübung der Rechte auf:
- Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Einschränkung der Verarbeitung.
- Datenübertragbarkeit.
- Keiner automatisierten Einzelentscheidung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden.
Machen die Betroffenen von ihrem Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und darauf, keinen automatisierten Einzelentscheidungen unterworfen zu werden, Gebrauch, so ist Igler Altmetall und Containerdienst GmbH per E-Mail an die übliche Adresse des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu benachrichtigen. Die Mitteilung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch am Werktag nach Eingang des Antrags, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Informationen, die für die Lösung des Antrags von Bedeutung sein können.
1.7. Benachrichtigung über Verletzungen der Datensicherheit
Die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH als Auftragsverarbeiter wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, per E-Mail über alle ihr bekannt gewordenen Verletzungen der Sicherheit der ihrer Kontrolle unterstehenden personenbezogenen Daten unterrichten, zusammen mit allen für die Dokumentation und Kommunikation des Vorfalls relevanten Informationen.
Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn eine solche Verletzung der Sicherheit wahrscheinlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.
Sofern verfügbar, sind zumindest die folgenden Informationen zu übermitteln:
- Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze.
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.
- Beschreibung der möglichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
- Beschreibung der Maßnahmen, die zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergriffen wurden oder ergriffen werden sollen, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen zur Abmilderung möglicher negativer Auswirkungen.
Wenn und soweit es nicht möglich ist, die Informationen gleichzeitig zu erteilen, sind sie ohne unangemessene Verzögerung schrittweise zu übermitteln. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist für die Mitteilungen an die Datenschutzbehörde oder an die betroffenen Personen verantwortlich.
1.8. Zusammenarbeit mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen
Die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH verpflichtet sich zu:
- Den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen zu unterstützen, wo dies angebracht ist den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Durchführung von Vorabkonsultationen mit der Aufsichtsbehörde zu unterstützen, sofern dies angemessen ist.
- Dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Nachweis der Einhaltung seiner Verpflichtungen sowie für die Durchführung von Audits oder Inspektionen durch.
- Den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer erforderlich sind einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- Dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dessen Identität und Kontaktdaten mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht nur in den Fällen, die in den Vorschriften festgelegt sind.
1.9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird die Igler Altmetall und Containerdienst GmbH nach dem Ermessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen vorgehen:
Rückgabe der personenbezogenen Daten und ggf. der Datenträger, auf denen sie gespeichert sind, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen. Die Rückgabe hat die vollständige Löschung der Daten auf den vom Auftragsverarbeiter verwendeten Datenträgern zur Folge.
Übergabe der personenbezogenen Daten und gegebenenfalls der Datenträger, auf denen sie gespeichert sind, an einen anderen, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen schriftlich benannten Auftragsverarbeiter. Die Rückgabe muss die vollständige Löschung der Daten auf den vom Auftragsverarbeiter genutzten EDV-Anlagen zur Folge haben. Die Daten sind zu vernichten, sobald die Dienstleistung erbracht wurde. Nach der Vernichtung muss der Auftragsverarbeiter die Vernichtung schriftlich bescheinigen und die Bescheinigung dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zukommen lassen.
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